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6. Schritt
Pflichtspiele
Wie im 5. Schritt beschrieben, sind E-Junioren für Freundschaftsspiele generell sofort für den neuen Verein spielberechtigt. Bei Pflichtspielen dagegen (das sind Meisterschaftsspiele, Pokalspiele und Qualifikationsspiele) darf der E-Junior von seinem neuen Verein erst nach einer so genannten „Wartefrist“ eingesetzt werden. Diese Wartefrist richtet sich danach, wann die Abmeldung beim alten Verein erfolgte und wann der E-Junior zuletzt für seinen alten Verein gespielt hat.
Es gibt drei Fälle:
1. Die Abmeldung erfolgt in der Zeit vom 01.07.-31.05.
Die Wartefrist beträgt 2 Monate nach Abmeldung beim alten Verein, das heißt, der E-Junior darf erst nach 2 Monaten Pflichtspiele für den neuen Verein bestreiten.
Beispiel:
Abmeldung am 10.02.
Wartefrist bis 10.04.
Spielberechtigung ab 11.04.
2. Die Abmeldung erfolgt zwischen dem 01.06.-30.06.
Der E-Junior ist spielberechtigt ab 01.08. (also ab Beginn der neuen Saison).
3. Der E-Junior hat in den letzten 6 Monaten kein Spiel für seinen alten Verein bestritten
In diesem Falle gelten die Ausführungen unter 1. und 2. nicht. Eine Spielberechtigung für Pflichtspiele wird ab sofort erteilt, egal wann die Abmeldung beim alten Verein erfolgte.
Auf der Webseite des Fußballverbandes WFLV gibt es einen kompletten Überblick über die Wartefristen bei Junioren mit vielen anschaulichen Beispielen. Die Wartefrist-Bestimmungen für E-Junioren findet man im unteren Drittel der Seite.
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