|
2. Schritt
Bearbeitung der Abmeldung
Der abgebende Verein muss
- innerhalb von 14 Tagen nach Abmeldedatum
- den Spielerpass ausgefüllt und unterschrieben
- dem Spieler oder dem neuen Verein
- aushändigen oder übersenden.
Dies sollte persönlich gegen Empfangsquittung oder per Einschreiben erfolgen, damit der Spieler hinterher nicht behaupten kann, den Spielerpass nicht oder nicht rechtzeitig erhalten zu haben. Die Beweispflicht, dass der Spielerpass rechtzeitig zurückgegeben wurde, liegt bei dem abgebenden Verein.
Sollte der Verein die Abmeldung nicht akzeptieren, so muss er dies dem E-Junioren
- unter Angabe der Gründe
- innerhalb der 14-Tage-Frist
- per Einschreiben mitteilen.
Tut der Verein dies nicht, gilt die Abmeldung als anerkannt und der Junior als freigegeben. Das bedeutet allerdings nicht, dass eine eventuelle Verbands-Wartefrist (siehe 6. Schritt) entfällt.
|
Es waren 67421 Besucher (235183 Hits) auf dieser Website
|
|
|