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5. Schritt
Freundschaftsspiele
Ab dem Tag, an dem der Spielberechtigungsantrag bei der Pass-Stelle eingeht, wird dem E-Junioren die Spielberechtigung für den neuen Verein erteilt, das heißt, er kann ab diesem Tag für den neuen Verein spielen. Der Spielerpass wird dem neuen Verein übersandt und trifft in der Regel innerhalb einer Woche dort ein.
Besonderheit: Auch wenn sich der Spielerpass noch auf dem Postwege befindet, darf der E-Junior schon für den neuen Verein spielen. Solange sein Pass noch nicht vorliegt, muss der E-Junior lediglich auf dem Spielberichtsbogen persönlich unter Hinzufügung seines Geburtsdatums unterschreiben.
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