SV Borbeck
SV Borbeck E2 Jugend 2008/2009 Fußball - Weitere Bestimmungen
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Weitere Wechselbestimmungen


Natürlich gibt es keine Regel ohne Ausnahme. Die Ausnahmen von den vorstehenden Erläuterungen sind aber sehr begrenzt und in § 14 der Jugendspielordnung beschrieben. Sie können beispielweise dann zum Tragen kommen, wenn
  • ein E-Junior in einen anderen Fußballverband wechselt (z.B. von Bayern nach NRW),
  • der E-Junior in seinem alten Verein nachweislich keine Spielmöglichkeit hat,
  • Vereine aufgelöst werden,
  • Vereine fusionieren,
  • Mannschaften gestrichen oder zurückgezogen werden.
Über Ausnahmen entscheidet der Verbandsjugendausschuss nach Stellungnahme des Kreisjugendausschusses.



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