SV Borbeck
SV Borbeck E2 Jugend 2008/2009 Fußball - 1. Schritt
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1. Schritt

Abmeldung


Sich richtig vom Verein abzumelden, ist gar nicht so einfach, wie man vielleicht denkt. Es gibt nämlich einige Vorschriften und Formalitäten zu beachten. Die folgenden Zeilen helfen dir dabei, Fehler bei der Abmeldung vom alten Verein zu vermeiden.


1.
Ein E-Junior hat sich schriftlich per Einschreiben vom Verein abzumelden.
Viele Vereine bestehen auf einer Abmeldung per „Einschreibe-Postkarte“. Diese Ansicht ist aber falsch! Per Postkarte-Einschreiben müssen sich nur Senioren abmelden, für E-Junioren schreibt § 11 Abs. 2 der Jugendspielordnung eindeutig vor, dass die Abmeldung per „Einschreiben“ bei einer offiziellen Vereinsanschrift zu erfolgen hat. Auch unser Fußballverband WFLV gibt hier konkrete Erläuterungen.
Als Abmeldedatum gilt das Datum des Poststempels und nicht das Datum, wann die Abmeldung dem Verein zugegangen ist. Also den Einschreibebeleg gut aufbewahren!

Es gibt allerdings auch Vereine, die nicht vergessen haben, dass es sich bei E-Junioren um 8-10-jährige Kinder handelt und deshalb auch Abmeldungen akzeptieren, die persönlich überbracht oder mit einfachem Brief übersandt wurden.



2.
Die Abmeldung muss sowohl von dem Junioren als auch von seinem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Sollte eine der beiden Unterschriften fehlen, kann sie innerhalb von 2 Monaten nachgeholt werden.
Textvorschlag: Hiermit melde ich meinen Sohn Moritz Mustermann mit sofortiger Wirkung vom Verein ab.

Abmeldungsschreiben


3.
Eine besondere Form der Abmeldung ist die Sammelabmeldung.
Sofern sich mehrere E-Junioren zusammen mit einem einzigen Einschreiben vom Verein abmelden wollen (Sammelabmeldung), so ist dies auch zulässig. Wichtig dabei ist, dass alle E-Junioren und ihre jeweiligen Erziehungsberechtigten zusammen auf einem einzigen Blatt unterschreiben. Keinesfalls dürfen mehrere einzelne Abmeldungen (also einzelne Seiten) in einen einzigen Briefumschlag gesteckt und dann per Einschreiben verschickt werden.

Eine Abmeldung/Sammelabmeldung kann zu jeder Zeit erfolgen, und zwar fristlos! Somit kann der E-Junior zu jeder Zeit den Verein wechseln. Ob und wie lange über die Abmeldung hinaus noch Mitgliedsbeiträge an den alten Verein zu zahlen sind, regelt die Satzung des Vereins. Trotzdem ist die Abmeldung für den offiziellen Spielbetrieb mit der Absendung des Einschreibens vollzogen.


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